Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht für ein Denkmal i.W.e. Wirtschaftlichkeitsberechnung; Nachweispflicht des Denkmaleigentümers bzgl. der sich für ihn nicht steuermindernd auswirkenden Abschreibungsmöglichkeiten für denkmalbedingte Herstellungskosten i.R.e. Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein zu sanierendes Denkmal; Hinzuzählung von seinerzeit vom Denkmaleigentümer nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln i.R.d. Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmal; Erforderlichkeit einer Abbruchgenehmigung für ein als Baudenkmal eingetragenes Wohnhaus; Erforderlichkeit eines erzielbaren Grundertrags und eines nicht anhaltenden Missverhältnisses zwischen dem Sanierungsaufwand und Erhaltungsaufwand sowie dem realisierbarem Nutzwert eines Denkmals; Objektbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Denkmals unter ausschließlicher Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Bezug auf das konkrete Gebäude; Umfang der in Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein zu sanierendes Denkmal zu berücksichtigenden Kosten, Zinsen und Steuervorteilen
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.09.2008 - Aktenzeichen OVG 2 B 3.06
DRsp Nr. 2009/23156
Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht für ein Denkmal i.W.e. Wirtschaftlichkeitsberechnung; Nachweispflicht des Denkmaleigentümers bzgl. der sich für ihn nicht steuermindernd auswirkenden Abschreibungsmöglichkeiten für denkmalbedingte Herstellungskosten i.R.e. Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein zu sanierendes Denkmal; Hinzuzählung von seinerzeit vom Denkmaleigentümer nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln i.R.d. Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmal; Erforderlichkeit einer Abbruchgenehmigung für ein als Baudenkmal eingetragenes Wohnhaus; Erforderlichkeit eines erzielbaren Grundertrags und eines nicht anhaltenden Missverhältnisses zwischen dem Sanierungsaufwand und Erhaltungsaufwand sowie dem realisierbarem Nutzwert eines Denkmals; Objektbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Denkmals unter ausschließlicher Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Bezug auf das konkrete Gebäude; Umfang der in Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein zu sanierendes Denkmal zu berücksichtigenden Kosten, Zinsen und Steuervorteilen
1. Zur Ermittlung der Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht für ein Denkmal im Wege einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.
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