OVG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.09.2008
OVG 2 B 3.06
Normen:
BbgDSchG § 2 Abs. 2 Nr. 1, 2; Bbg DschG § 7 Abs. 1; BbgDSchG § 7 Abs. 2 S. 1; BbgDSchG § 7 Abs. 4 S. 1, 3, 5; BbgDSchG § 7 Abs. 5 S. 1, 2; Bbg DschG § 9 Abs. 2 Nr. 2; BbgDSchG § 19 Abs. 1 S. 2; BbgDSchG § 7 Abs. 4 S. 3; 2004 ; BbgBO § 83 Abs. 4; 2003 ; BbgBO § 66; 1998 ; BbgBO § 67 Abs. 14 Nr. 2; BbgBO 2003 § 54; GG Art. 14 Abs. 1; EStG § 7i Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Potsdam, - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1974/95

Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht für ein Denkmal i.W.e. Wirtschaftlichkeitsberechnung; Nachweispflicht des Denkmaleigentümers bzgl. der sich für ihn nicht steuermindernd auswirkenden Abschreibungsmöglichkeiten für denkmalbedingte Herstellungskosten i.R.e. Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein zu sanierendes Denkmal; Hinzuzählung von seinerzeit vom Denkmaleigentümer nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln i.R.d. Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmal; Erforderlichkeit einer Abbruchgenehmigung für ein als Baudenkmal eingetragenes Wohnhaus; Erforderlichkeit eines erzielbaren Grundertrags und eines nicht anhaltenden Missverhältnisses zwischen dem Sanierungsaufwand und Erhaltungsaufwand sowie dem realisierbarem Nutzwert eines Denkmals; Objektbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Denkmals unter ausschließlicher Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Bezug auf das konkrete Gebäude; Umfang der in Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein zu sanierendes Denkmal zu berücksichtigenden Kosten, Zinsen und Steuervorteilen

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.09.2008 - Aktenzeichen OVG 2 B 3.06

DRsp Nr. 2009/23156

Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht für ein Denkmal i.W.e. Wirtschaftlichkeitsberechnung; Nachweispflicht des Denkmaleigentümers bzgl. der sich für ihn nicht steuermindernd auswirkenden Abschreibungsmöglichkeiten für denkmalbedingte Herstellungskosten i.R.e. Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein zu sanierendes Denkmal; Hinzuzählung von seinerzeit vom Denkmaleigentümer nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln i.R.d. Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmal; Erforderlichkeit einer Abbruchgenehmigung für ein als Baudenkmal eingetragenes Wohnhaus; Erforderlichkeit eines erzielbaren Grundertrags und eines nicht anhaltenden Missverhältnisses zwischen dem Sanierungsaufwand und Erhaltungsaufwand sowie dem realisierbarem Nutzwert eines Denkmals; Objektbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Denkmals unter ausschließlicher Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Bezug auf das konkrete Gebäude; Umfang der in Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein zu sanierendes Denkmal zu berücksichtigenden Kosten, Zinsen und Steuervorteilen

1. Zur Ermittlung der Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht für ein Denkmal im Wege einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.