I.
Der Kläger beauftragte die Insolvenzschuldnerin im Rahmen eines Baukonzessionsvertrags mit der Sanierung des Olympiastadions in Berlin. Im Zuge der Sanierungsarbeiten stellte sich heraus, daß die zu entfernende Beschichtung der Gehflächen auf den Tribünen teilweise PCB und EOX enthielt und aufwendig entsorgt werden mußte. Die Vertragsparteien einigten sich am 21. September 2001 dahingehend, daß der Kläger zunächst die Mehrkosten an die Insolvenzschuldnerin zahlen sollte und die Rückzahlung sodann gerichtlich geltend machen sollte (Anlage K 10). Das ist Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|