OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.01.2016
2 L 153/13
Normen:
Vogelschutz-RL Art. 4 Abs. 4 S. 1; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2; BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; BNatSchG § 7 Nr. 12-13; BNatSchG § 32 Abs. 2; BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1-2; FFH-RL Art. 7;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2016, 5
NVwZ-RR 2016, 816
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 22.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 184/11

Zulassung von Vorhaben ohne erhebliche Beeinträchtigungen eines Europäischen Vogelschutzgebietes; Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebietes durch Windenergieanlagen bei einer Entfernung von ca. 2.000 m; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung eines bestehenden Windparks um weitere 8 Anlagen

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.01.2016 - Aktenzeichen 2 L 153/13

DRsp Nr. 2016/10645

Zulassung von Vorhaben ohne erhebliche Beeinträchtigungen eines Europäischen Vogelschutzgebietes; Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebietes durch Windenergieanlagen bei einer Entfernung von ca. 2.000 m; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung eines bestehenden Windparks um weitere 8 Anlagen

1. Nach Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Vogelschutz-RL dürfen Vorhaben nur zugelassen werden, wenn sie nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Europäischen Vogelschutzgebietes führen.2. Auch Projekte, die außerhalb eines Europäischen Vogelschutzgebietes realisiert werden sollen, können Anlass für eine Verträglichkeitsprüfung nach Art. 4 Abs. 4 der Vogelschutz-RL geben.3. Bei einer Entfernung von ca. 2.000 m ist eine Beeinträchtigung eines Vogelschutzgebietes durch Windenergieanlagen regelmäßig auszuschließen.4. In der Situation eines "stecken gebliebenen" Genehmigungsverfahrens entfällt die Verpflichtung des Gerichts zur Herbeiführung der Spruchreife, wenn ansonsten im Verwaltungsverfahren noch nicht behandelte komplexe (technische) Fragen erstmals im gerichtlichen Verfahren erschöpfend geprüft werden müssten.

Normenkette:

Vogelschutz-RL Art. 4 Abs. 4 S. 1; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2; BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; BNatSchG § 7 Nr. 12-13; BNatSchG § 32 Abs. 2; BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1-2; FFH-RL Art. 7;