Das Verfahren wird eingestellt.
II.Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 18. September 2017 ist wirkungslos geworden.
III.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
IV.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 22.500 Euro festgesetzt.
Nachdem die Klägerin und die Beklagte den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren einzustellen und das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 18. September 2017 für wirkungslos zu erklären (§
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