OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 07.07.2022
7 B 591/22
Normen:
BauGB § 34;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 8 L 2252/21

Zulässigkeit von Stellplätzen im rückwärtigen Grundstücksbereich hinsichtlich Verletzung des Rücksichtnahmegebots

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.07.2022 - Aktenzeichen 7 B 591/22

DRsp Nr. 2022/10544

Zulässigkeit von Stellplätzen im rückwärtigen Grundstücksbereich hinsichtlich Verletzung des Rücksichtnahmegebots

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34;

Gründe

Die Beschwerde ist zulässig.