Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Urkundenprozess
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.03.1999 - Aktenzeichen 12 U 157/98
DRsp Nr. 2006/9423
Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Urkundenprozess
»Im Falle einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann der Bürge materiell-rechtliche Einwendungen im Urkundenprozess, der die Inanspruchnahme des Bürgen aus der Bürgschaftsurkunde zum Gegenstand hat, nur mit Erfolg geltend machen, wenn die materielle Berechtigung des Gläubigers offensichtlich fehlt und sich das Vorgehen aus der Urkunde damit als rechtsmissbräuchlich darstellen würde. Dies ist der Fall, wenn die Voraussetzungen der vom Auftraggeber geltend gemachten Vertragsstrafe mangels Vorbehalt bei der Abnahme unzweifelhaft fehlen und das Erfordernis des Vorbehalts auch nicht wirksam abbedungen wurde.«