VGH Bayern, Urteil vom 19.04.1999 - Aktenzeichen 14 B 98.1902
DRsp Nr. 2000/5499
Zulässigkeit von Außenbereichssatzungen)
»Außenbereichssatzungen nach § 4 Abs. 4BauGB -MaßnahmenG/§ 35 Abs. 6 BauGB 1998 können grundsätzlich nur im Zusammenhang bebaute Bereiche mit dem Ziel erfassen, diese zu verdichten. Der Bebauungszusammenhang ist entsprechend § 34 Abs. 1BauGB zu ermitteln.«