Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 29. Juni 2018 - VK 7/18 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 04.05.2018 als unzulässig zurückgewiesen wird.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Kosten der Auftraggeberin zu tragen.
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