Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 02.12.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, trägt die Antragstellerin.
I.
Die Antragstellerin begehrt, den zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen am 21.07.2021 geschlossenen Rahmenvertrag "O." für unwirksam zu erklären (§
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