OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.08.2022
Verg 53/21
Normen:
GWB § 160 Abs. 2 S. 1 Alt. 1;

Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 - Aktenzeichen Verg 53/21

DRsp Nr. 2023/7883

Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags

Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller ein eigenes Interesse an dem konkret streitgegenständlichen Auftrag darlegt (hier: verneint).

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 02.12.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, trägt die Antragstellerin.

Normenkette:

GWB § 160 Abs. 2 S. 1 Alt. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt, den zwischen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen am 21.07.2021 geschlossenen Rahmenvertrag "O." für unwirksam zu erklären (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

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