BVerwG - Urteil vom 21.06.1974
IV C 17.72
Normen:
BBauG § 19 Abs. 4; BBauG § 31 Abs. 1; BBauG § 36 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 61;
Fundstellen:
BRS 28 Nr. 110
BVerwGE 45, 207
BayVBl 1974, 646
Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 58
DÖV 1974, 817
JZ 1974, 707
JuS 1975, 335
NJW 1974, 1836
Vorinstanzen:
I. VG Koblenz - Urteil,
II. OVG Rheinland-Pfalz - Urteil,

Zulässigkeit eines Insichprozesses; Einvernehmen der Gemeinde bei der Erteilung einer Ausnahme vom Bebauungsplan

BVerwG, Urteil vom 21.06.1974 - Aktenzeichen IV C 17.72

DRsp Nr. 1996/27009

Zulässigkeit eines Insichprozesses; Einvernehmen der Gemeinde bei der Erteilung einer Ausnahme vom Bebauungsplan

1. Die Klage einer Stadt auf Aufhebung des sie zur Erteilung einer Baugenehmigung verpflichtenden Widerspruchsbescheides ihres Stadtrechtsausschusses ist unzulässig. 2. Läßt der Stadtrechtsausschuß als Widerspruchsbehörde eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu, so braucht er nicht das in § 31 Abs. 1 BBauG vorgesehene Einvernehmen der Stadt einzuholen. 3. Die Stadt kann in ihrem Recht auf Ausübung der Planungshoheit nicht durch ein eigenes Organ verletzt werden.

Normenkette:

BBauG § 19 Abs. 4; BBauG § 31 Abs. 1; BBauG § 36 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 61;

Gründe:

I.

Die Klägerin wendet sich gegen einen Widerspruchsbescheid ihres eigenen Stadtrechtsausschusses, durch den sie verpflichtet worden ist, dem Beigeladenen zu 1) die Baugenehmigung für zwei Garagen zu erteilen.