Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 19.06.2020 wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussbeschwerde der Klägerin wird dieser Beschluss abgeändert:
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 20 %, der Beklagte 80 % zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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