Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin i. H. v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem ein parkartig angelegtes und mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück einer neuen, verdichteten wohnbaulichen Entwicklung mit drei Mehrfamilienhäusern zugeführt werden soll.
Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung G. , Flur 2, Flurstück 000 mit der Anschrift L.------ 01 in C. . Dieses ca. 750 m² große Grundstück liegt unmittelbar südwestlich des Plangebiets. Es ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebaut.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|