BVerwG - Beschluß vom 22.08.1988
4 CB 28.88
Normen:
BauGB § 35 Abs. 3; BGB § 242; NBauO (Bauordnung Niedersachsen) § 89 Abs. 1 S. 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen, vom 19.04.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 26/86

Zersiedelung der Landschaft durch ein bereits 20 Jahre vorhandenes Wohnhaus im Außenbereich; Verwirkung als Frage des irrevisiblen Landesrechts

BVerwG, Beschluß vom 22.08.1988 - Aktenzeichen 4 CB 28.88

DRsp Nr. 2009/19834

Zersiedelung der Landschaft durch ein bereits 20 Jahre vorhandenes Wohnhaus im Außenbereich; Verwirkung als Frage des irrevisiblen Landesrechts

1. Auch ein Wohnhaus, das seit mehr als zwei Jahrzehnten vorhanden ist, kann eine Zersiedlung einleiten; denn die formell und materiell rechtswidrige Errichtung eines Wochenendhauses führt, gleich zu welchem Zeitpunkt das Gebäude errichtet ist, in aller Regel zu einem Vorgang der Zersiedlung der Landschaft. 2. Die an sich bundesrechtliche Frage der Verwirkung eines [hier: Abbruch-] Verlagens ist dem irrevisiblen Landesrecht zuzuordnen, wenn sie Bauordnungsrecht betrifft.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 3; BGB § 242; NBauO (Bauordnung Niedersachsen) § 89 Abs. 1 S. 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg; der Beschwerdeschrift kann ein Grund zur Zulassung der Revision im Sinne des § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO nicht entnommen werden.