Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen vom 18.11.2015, 69d - VK - 42/2015, wird zurückgewiesen.
2)Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten des Antragsgegners und der Beigeladenen.
3)Der Beschwerdewert wird auf 65.450 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner schrieb mit europaweiter Bekanntmachung vom 14.06.2014 den Auftrag "Nutzung, Migration und Pflege eines online-Rechtsinformationssystems für das Land Hessen" aus.
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