Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten über eine Entschädigung für die überlange Dauer eines Kostenerinnerungsverfahrens, das sich an ein abgabenrechtliches Klageverfahren angeschlossen hat.
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