Die Verfahren 1 ZB 20.261 und 1 ZB 20.263 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.
III.Der Kläger hat die Kosten der Zulassungsverfahren zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
IV.Der Streitwert für die Zulassungsverfahren wird auf insgesamt 230.000 Euro festgesetzt.
I.
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