OLG Naumburg - Beschluss vom 25.09.2008
1 Verg 3/08
Normen:
GWB § 107 Abs. 3 Satz 1 ; VOB/A § 22 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 ; VOB/A § 24 Nr. 3 ; VOB/A § 25 Nr. 1 ; VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3 ; VOB/A § 25a Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
1. VK beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt - 1 VK LVwA 2/08 - 15.04.2008,

Wirtschaftlichkeitsbewertung im Vergabeverfahren nach Punktsystem - Rügeobliegenheit bei erkennbaren Vergaberechtsverstößen

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2008 - Aktenzeichen 1 Verg 3/08

DRsp Nr. 2008/21525

Wirtschaftlichkeitsbewertung im Vergabeverfahren nach Punktsystem - Rügeobliegenheit bei erkennbaren Vergaberechtsverstößen

»1. Positive Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB liegt bereits vor, wenn der unzureichende Informationsgehalt der in den Verdingungsunterlagen mitgeteilten Gewichtung von Zuschlagskriterien für den Bieter ohne Weiteres erkennbar ist und dieser sein Angebot erstellt, ohne eigenen Bedenken z. Bsp. gegen ein zu hohes Gewicht des Preiskriteriums weiter nachzugehen. 2. Soweit ein Bieter bei 'Ca.'-Angaben zu den Produktabmessungen in der Leistungsbeschreibung die Angabe von Toleranzgrenzen vermisst, weil er für die Erstellung seines eigenen Angebotes auf eine eigenmächtige Definition zurückgreifen und damit den Ausschluss seines Angebots besorgen muss, liegt ein möglicher Vergabeverstoß aus seiner Sicht auf der Hand und begründet eine Rügeobliegenheit.