Wirksamkeit der Widmung einer planüberschreitend ausgebauten Erschließungsanlage)
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.04.1999 - Aktenzeichen 3 A 2964/95
DRsp Nr. 2001/5079
Wirksamkeit der Widmung einer planüberschreitend ausgebauten Erschließungsanlage)
»Die Widmung einer planüberschreitend ausgebauten Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr ist nicht nichtig, wenn der Mehrausbau auf gemeindlichen Flächen erfolgt und die planerische Festsetzung der Anlage nach ihrer Widmung dem erfolgten Ausbau angepaßt wird.«