Auf die Rechtsbeschwerden der Klägerin werden die Beschlüsse der 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2017 und vom 14. Juli 2017 -
Der Klägerin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 5. September 2016 - 14c
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerdeverfahren, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für die Rechtsbeschwerden beträgt jeweils bis 3.000 €.
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