VG Freiburg - Urteil vom 17.06.2021
4 K 751/20
Normen:
VwGO § 43 Abs. 1; VwGO § 43 Abs. 2; VwGO § 58 Abs. 1; VwGO § 58 Abs. 2; VwGO § 60; VwGO § 70 Abs. 1 S. 1; VwGO § 70 Abs. 2; VwGO § 74 Abs. 1; VwGO § 74 Abs. 2; VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 115 Abs. 4; VwVfG § 3a Abs. 2; LVwVfG 37 Abs. 1; DSchG BW § 2 Abs. 1; DSchG BW § 7 Abs. 1; DSchG BW § 8 Abs. 1 Nr. 2;

Widerspruchsfrist; Heilung Fristversäumnis durch sachliche Bescheidung; Klagefrist; Wiedereinsetzung; isolierter Prozesskostenhilfeantrag; Bedürftigkeit; Rechtsbehelfsbelehrung; Elektronische Form; Bestimmtheit; Kulturdenkmal; Sachgesamtheit; Gartenstadt; Historischer Anbau; Erscheinungsbild; Beeinträchtigung; Erheblichkeit; Wärmedämmung; Rückbauverfügung; Denkmalschutzrechtliche Genehmigung; Genehmigungsanspruch; Klimaschutz; Ermessensfehler

VG Freiburg, Urteil vom 17.06.2021 - Aktenzeichen 4 K 751/20

DRsp Nr. 2021/14510

Widerspruchsfrist; "Heilung" Fristversäumnis durch sachliche Bescheidung; Klagefrist; Wiedereinsetzung; isolierter Prozesskostenhilfeantrag; Bedürftigkeit; Rechtsbehelfsbelehrung; Elektronische Form; Bestimmtheit; Kulturdenkmal; Sachgesamtheit; Gartenstadt; Historischer Anbau; Erscheinungsbild; Beeinträchtigung; Erheblichkeit; Wärmedämmung; Rückbauverfügung; Denkmalschutzrechtliche Genehmigung; Genehmigungsanspruch; Klimaschutz; Ermessensfehler

1. Zum Erfordernis der Belehrung über die Möglichkeit der Widerspruchseinlegung auch in elektronischer Form (offengelassen). 2. Zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist im Falle der vorherigen Stellung eines isolierten Prozesskostenhilfeantrags und der Versagung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit (bejaht). 3. Zur Rechtswidrigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Rückbauverfügung in Bezug auf Wärmedämmungsmaßnahmen an einem historischen Anbau an einem Wohnhaus in einer als Sachgesamtheit denkmalgeschützten Wohnsiedlung ("Gartenstadt"), die das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals nur unerheblich beeinträchtigen, so dass ein Anspruch auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung besteht.