Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25.07.2016, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Traunstein ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit leistet in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.595,20 € festgesetzt.
Tatbestand (abgekürzt gemäß § Abs. Satz 1 Nr. )
I. II. III.
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