Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich dagegen, dass die ihm erteilte Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs widerrufen wurde.
Der Kläger, dem am 14. August 1998 die Approbation als Arzt erteilt wurde, war bis zum 31. Dezember 2017 als chirurgischer Oberarzt in der Notaufnahme des Klinikums W. tätig.
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