OLG Stuttgart - Urteil vom 29.07.2021
2 U 163/20
Normen:
UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3; UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
GRUR 2022, 192
GRUR-RR 2022, 45
MDR 2022, 51
MMR 2022, 309
Vorinstanzen:
LG Ellwangen, vom 30.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 485/19

Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Hotels mit einer aberkannten Sterneklassifizierung

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.07.2021 - Aktenzeichen 2 U 163/20

DRsp Nr. 2021/17267

Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Hotels mit einer aberkannten Sterneklassifizierung

Die Werbung eines Hotelbetriebs mit einer Sterneklassifizierung ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn dem Betrieb die Klassifizierung zu Recht aberkannt worden ist.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 30.04.2020 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Streitwert

20.000,00 Euro

Normenkette:

UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3; UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1 S. 1;

Gründe

A

Der Kläger, ein Verein zur Förderung gewerblicher Interessen, verlangt von der Beklagten die Unterlassung der Werbung mit einer Sterneklassifizierung sowie den Ersatz einer Aufwandspauschale.

I.