OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.02.2022
6 U 161/15
Normen:
UWG § 4 Nr. 11;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 30.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 03 O 473/14

Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Abgabe eines Schmerzmittels an Apotheker Zu Demonstrationszwecken

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.02.2022 - Aktenzeichen 6 U 161/15

DRsp Nr. 2023/1471

Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Abgabe eines Schmerzmittels an Apotheker "Zu Demonstrationszwecken"

In der kostenlosen Abgabe von 100-Gramm-Tuben eines Schmerzmittels an Apotheker mit der Aufschrift „Zu Demonstrationszwecken" kann dann kein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG gesehen werden, wenn es sich um eine Zuwendung von geringem Wert handelte und nicht die Gefahr der Weitergabe der Packung an den Endverbraucher besteht sowie an jeden Apotheker nur eine einzige Gratispackung zur Eigenerprobung ausgehändigt wurde (hier bejaht).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.7.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

UWG § 4 Nr. 11;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über die kostenlose Abgabe von Arzneimittelmustern.