OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 07.06.2021
6 W 39/21
Normen:
§ 5 Abs 1 UWG; § 3 S 1 Nr 1 HWG;
Fundstellen:
GRUR-RR 2021, 502
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 02.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 108/21

Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Psoriasis-Präparats als langzeitglücklich machend

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 07.06.2021 - Aktenzeichen 6 W 39/21

DRsp Nr. 2021/11377

Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Psoriasis-Präparats als "langzeitglücklich" machend

Die an Fachkreise gerichtete Werbung "Machen Sie Ihre Patienten langzeitglücklich!" für ein Psoriasis-Präparat als blickfangmäßig herausgestellte Überschrift wird nicht als Tatsachenangabe, sondern als wertende Anpreisung wahrgenommen, die in diesem Zusammenhang nicht irreführend ist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Beschwerdewert: 200.000,- €

Normenkette:

§ 5 Abs 1 UWG; § 3 S 1 Nr 1 HWG;

Gründe

I.

Die Antragstellerin wendet sich im Wegen des Eilverfahrens gegen eine angeblich irreführende Arzneimittelwerbung der Antragsgegnerin.

Die Parteien sind forschende Pharmaunternehmen. Sie sind Wettbewerber im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Fertigarzneimitteln zur Behandlung mittelschwerer und schwerer Plaque-Psoriasis.