Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 04.10.2018 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Cottbus -
Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.
Der Wert des Berufungsrechtszuges sowie abändernd auch der Wert des Verfahrens erster Instanz werden auf jeweils 10.000 € festgesetzt.
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