OLG München - Urteil vom 30.09.2021
6 U 6754/20
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; UWG § 3a; UWG § 8c; UWG § 3 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 1; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 17.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 16274/19

Wettbewerbswidriges Internetangebot durch Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der PresseBegriff der geschäftlichen HandlungGrundsätze für die Bewertung gemeindlicher PublikationenBeurteilung des Gesamtcharakters einer gemeindlichen Publikation

OLG München, Urteil vom 30.09.2021 - Aktenzeichen 6 U 6754/20

DRsp Nr. 2022/1595

Wettbewerbswidriges Internetangebot durch Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse Begriff der geschäftlichen Handlung Grundsätze für die Bewertung gemeindlicher Publikationen Beurteilung des Gesamtcharakters einer gemeindlichen Publikation

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 17.11.2020, Az. 33 O 16274/19, in Ziffer I des Tenors aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass dort die Wörter "zu verbreiten/verbreiten zu lassen und/oder" entfallen und in Ziffer II des Tenors dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerinnen 4.994,31 Euro Zug um Zug gegen Vorlage einer Rechnung über den genannten Betrag, die den Anforderungen nach § 14 Abs. 4 UStG genügt, zu zahlen und die Klage insoweit im Übrigen abgewiesen wird.

II.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

IV.