Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg - 3. Zivilsenat und Kartellsenat - vom 15. Januar 2019 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 3. Kammer für Handelssachen - vom 22. März 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittel hat die Beklagte zu tragen.
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