OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.06.2022
20 U 325/20
Normen:
UWG a.F. § 8 Abs. 3 Nr. 2; ZPO § 91;
Vorinstanzen:
LG Krefeld, vom 04.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 80/19

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch aufgrund fehlender GrundpreisangabenKlagebefugnis eines Verbands zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher InteressenFehlende Möglichkeit zur tatsächlichen Wahrnehmung von MitgliederinteressenUnzureichende Mitgliederstruktur

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 20 U 325/20

DRsp Nr. 2022/12601

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch aufgrund fehlender Grundpreisangaben Klagebefugnis eines Verbands zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen Fehlende Möglichkeit zur tatsächlichen Wahrnehmung von Mitgliederinteressen Unzureichende Mitgliederstruktur

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 4. November 2020 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UWG a.F. § 8 Abs. 3 Nr. 2; ZPO § 91;

Gründe

A)

Die Parteien streiten über einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch aufgrund fehlender Grundpreisangaben und dabei insbesondere über die diesbezügliche Klagebefugnis des Klägers.

1. 2. 3.