Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 13. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck - Kammer für Handelssachen III - vom 9. Februar 2021, Az.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Parteien sind Mitbewerber im Bereich des Handels mit Drogeriewaren. Der Antragsteller macht gegenüber dem Antragsgegner, einem Einzelunternehmer ohne angestellte Mitarbeiter, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|