SchlHOLG - Beschluss vom 03.05.2021
6 W 5/21
Normen:
UWG § 13a Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 09.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 13 HKO 3/21

Wettbewerbsrechtliche UnterlassungsansprücheWiederholungsgefahr als materiell-rechtliche Voraussetzung eines UnterlassungsanspruchsAusschluss der Vereinbarung einer Vertragsstrafe zwischen Gläubiger und Verletzer

SchlHOLG, Beschluss vom 03.05.2021 - Aktenzeichen 6 W 5/21

DRsp Nr. 2021/11566

Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche Wiederholungsgefahr als materiell-rechtliche Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs Ausschluss der Vereinbarung einer Vertragsstrafe zwischen Gläubiger und Verletzer

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 13. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck - Kammer für Handelssachen III - vom 9. Februar 2021, Az. 13 HKO 3/21, wird zurückgewiesen.

2.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

UWG § 13a Abs. 2;

Gründe

I.

Die Parteien sind Mitbewerber im Bereich des Handels mit Drogeriewaren. Der Antragsteller macht gegenüber dem Antragsgegner, einem Einzelunternehmer ohne angestellte Mitarbeiter, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend.