Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 1/10 und die Beklagte 9/10 zu tragen.
Der Gebührenstreitwert des Berufungsverfahrens wird auf 75.000 € festgesetzt.
I.
Die Parteien sind Wettbewerber im Bereich des Vertriebs nostalgischer Blechschilder. Sie streiten um wettbewerbs- und markenrechtliche Unterlassungsansprüche, Schadensersatzfeststellung und Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.
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