Die Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Antragstellerin 1/8 und die Antragsgegnerin 7/8 zu tragen. Von den Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz haben die Antragstellerin 1/4 und die Antragsgegnerin 3/4 zu tragen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
I.
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