OLG Köln - Urteil vom 10.06.2022
6 U 3/22
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 22.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 84/21

Werbung im Internet für neue PersonenkraftwagenAngaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen erst am Ende eines VideoclipsAutomatische Kenntniserlangung von Pflichtinformationen

OLG Köln, Urteil vom 10.06.2022 - Aktenzeichen 6 U 3/22

DRsp Nr. 2022/10782

Werbung im Internet für neue Personenkraftwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen erst am Ende eines Videoclips Automatische Kenntniserlangung von Pflichtinformationen

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.12.2021 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 30 O 84/21 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an ihren Geschäftsführern,

zu unterlassen,

2.