Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Dezember 2021 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Beklagte bietet auf ihrer Internetseite Internetadresse 1 die Erstellung und Gestaltung von Fotobüchern an. In einem im August 2020 durchgeführten Test der Stiftung Warentest hat sie das Gesamtergebnis "Mangelhaft" erreicht. In der Einzelkategorie "Bildqualität" hat sie das Urteil "Sehr gut" erhalten, womit sie isoliert wie folgt wirbt:
Das schlechte Gesamtergebnis beruhte im Wesentlichen auf einer von der Stiftung Warentest festgestellten Datenunsicherheit. Vor Veröffentlichung ist die Beklagte auf die Unsicherheit hingewiesen worden, woraufhin sie ihre Datensicherheit verbessert hat. Diese Nachbesserung ist im Testbericht ausdrücklich näher thematisiert worden.
1. 2.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|