Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller zu 1. hat die Kosten des Verfahrens zu 1/2 zu tragen, die Antragsteller zu 2. und 3. zu je 1/4.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen den Bebauungsplan "Kaisergärten" der Antragsgegnerin.
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