Die Gegenvorstellung der Klägerin wird verworfen.
Die Gegenvorstellung ist bereits unzulässig. Der angegriffene Beschluss des Senats vom 2. März 2021 (Beschluss über Beschwerde gegen Zurückweisung einer Kostenerinnerung gegen Kostenfestsetzungsentscheidung) ist gemäß §
Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 2013 -
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|