Der am 23. Januar 2018 bekannt gemachte Bebauungsplan Nr. 28 "..." (mit integriertem Grünordnungsplan) der Antragsgegnerin ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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