Auf die Anträge der Antragsteller zu 4 bis 7 wird der Bebauungsplan "Goppertshäusern Teil 1, 1. Teiländerung und Erweiterung" vom 5. September 2016 für unwirksam erklärt.
Die Anträge der Antragsteller zu 1 bis 3 werden abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller zu 1 zu 1/5, die Antragsteller zu 2 und 3 zu jeweils 2/15 und die Antragsgegnerin zu 8/15.
Von den außergerichtlichen Kosten tragen der Antragsteller zu 1 seine eigenen sowie 1/5 der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin, die Antragsteller zu 2 und 3 ihre eigenen sowie jeweils 2/15 der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin, die Antragsgegnerin ihre eigenen zu 8/15 sowie die der Antragsteller zu 4 bis 7.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den von der Antragsgegnerin beschlossenen Bebauungsplan "Goppertshäusern Teil l, 1. Teiländerung und Erweiterung".
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