Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. August 2020 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
Die Beschwerde, die ausdrücklich nur die Zulassungsgründe nach §
1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von §
Die vom Antragsteller als rechtsgrundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Rechtsfrage
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