BVerwG - Beschluss vom 05.01.2021
4 BN 60.20
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. a); BauGB § 24 Abs. 3 S. 1; BauGB § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BauGB § 25 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
ZfBR 2021, 443
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 09.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 205/18

Voraussetzungen für den Erlass einer Vorkaufssatzung; Belange der Wirtschaft als öffentliche Belange; Anforderungen an die Prognose hinsichtlich der Erforderlichkeit eines Bebauungsplans

BVerwG, Beschluss vom 05.01.2021 - Aktenzeichen 4 BN 60.20

DRsp Nr. 2021/4223

Voraussetzungen für den Erlass einer Vorkaufssatzung; Belange der Wirtschaft als öffentliche Belange; Anforderungen an die Prognose hinsichtlich der Erforderlichkeit eines Bebauungsplans

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. Juli 2020 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. a); BauGB § 24 Abs. 3 S. 1; BauGB § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BauGB § 25 Abs. 2 S. 1;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos.

I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.