Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Gründe die Prüfung des Senats gemäß §
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