VGH Bayern - Urteil vom 01.03.2021
2 N 19.1128
Normen:
BauGB § 14 Abs. 1;

Voraussetzungen für den Beschluss einer Veränderungssperre

VGH Bayern, Urteil vom 01.03.2021 - Aktenzeichen 2 N 19.1128

DRsp Nr. 2022/1647

Voraussetzungen für den Beschluss einer Veränderungssperre

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 14 Abs. 1;

Tatbestand