BGH - Urteil vom 27.01.1977
III ZR 153/74
Normen:
BauGB § 87 Abs. 1 ; BauGB § 95 ;
Fundstellen:
BGHZ 68, 100
BauR 1977, 191
DRsp V(527)215b
DVBl 1978, 370
NJW 1977, 955

Voraussetzungen einer Teilenteignung

BGH, Urteil vom 27.01.1977 - Aktenzeichen III ZR 153/74

DRsp Nr. 1996/14727

Voraussetzungen einer Teilenteignung

Eine Teilenteignung landwirtschaftlich genutzter Flächen zur Schaffung von Verkehrsflächen, die eine andere bauliche Nutzung ermöglichen sollen, bedarf der besonderen Rechtfertigung. Dabei sind die Folgen für die Bewirtschaftung des Betriebs zu berücksichtigen; eine günstige arrondierte Lage kann durch Ersatzland nicht ausgeglichen werden. Das Angebot ist unbeachtlich, wenn die Gemeinde im förmlichen Verfahren beantragt, die Entschädigung auf Null festzusetzen.

Normenkette:

BauGB § 87 Abs. 1 ; BauGB § 95 ;
Fundstellen
BGHZ 68, 100
BauR 1977, 191
DRsp V(527)215b
DVBl 1978, 370
NJW 1977, 955