Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Juni 2016 verkündete Urteil der Zivilkammer 19 des Landgerichts Berlin -
Die Anschlussberufung des Beklagten gegen das am 28. Juni 2016 verkündete Urteil der Zivilkammer 19 des Landgerichts Berlin -
Die Kosten der Berufungsinstanz haben der Kläger zu 96 % und der Beklagte zu 4 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird zunächst Bezug genommen auf das angefochtene Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Juni 2016.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|