Voraussetzungen des Vergabenachprüfungsverfahrens; Rechtsschutz eines Bieters
OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2004 - Aktenzeichen VergW 8/03
DRsp Nr. 2005/13359
Voraussetzungen des Vergabenachprüfungsverfahrens; Rechtsschutz eines Bieters
» 1. Das Nachprüfungsverfahren ist nur dann eröffnet, wenn der Auftraggeber tatsächlich das Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte durchführt.2. Grundsätzlich kommt eine Ausdehnung des Rechtsschutzes in Betracht, wenn der Auftraggeber vergaberechtswidrig die Förmlichkeiten der Auftragsvergabe für Dienstleistungsaufträge oberhalb der Schwellenwerte nicht durchführt und einen Auftrag nach den Basisparagraphen der VOL/A vergibt, um Bietern den Rechtsschutz abzuschneiden.
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