Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 24.8.2017 -
Der Kläger hat 90 % und die Beklagte 10 % der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über mehrere Zahlungsansprüche des Klägers.
Von einer Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen streitigen Parteivorbringens wird gemäß §
Der Kläger hat (zuletzt) beantragt,
1.die Beklagte zu verurteilen, an ihn 4.549,50 € brutto abzüglich der gezahlten 1.111,33 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2017 zu zahlen;
2. 3. 4. 5. 1. 2. 3.
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