LG Magdeburg, vom 22.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 333/21
Voraussetzungen des Abschlusses eines Konzessionsvertrages über die Trinkwasserversorgung zwischen einer kommunalen Gebietskörperschaft und einer in ihrem Besitz stehenden GesellschaftZeitliche Grenzen der gerichtlichen Geltendmachung der Unwirksamkeit
OLG Naumburg, Urteil vom 03.06.2022 - Aktenzeichen 7 U 6/22 Kart
DRsp Nr. 2023/3851
Voraussetzungen des Abschlusses eines Konzessionsvertrages über die Trinkwasserversorgung zwischen einer kommunalen Gebietskörperschaft und einer in ihrem Besitz stehenden GesellschaftZeitliche Grenzen der gerichtlichen Geltendmachung der Unwirksamkeit
1.1. Für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit eines ohne angemessene Transparenz geschlossenen Konzessionsvertrages über die kommunale Trinkwasserversorgung gilt keine Antragsfrist, insbesondere ist § 135 Abs. 2GWB weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.1.2. Bei der Geltendmachung der Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrages wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot i.S.v. § 134BGB kommt eine Verwirkung unter dem Aspekt des sog. Umstandsmoments allenfalls in Betracht, wenn die Klägerin ihre Sorgfaltspflicht in eigenen Angelegenheiten in schwerwiegender Weise verletzt hat.
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