Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich gegen den am 25. Mai 2020 öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan Nr. 08-70 "Am Felix-Meindl-Weg - östlich August-Preißer-Weg".
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