VGH Hessen, vom 15.10.1986 - Aktenzeichen 3 TH 2544/86
DRsp Nr. 1992/10548
Aufstellung zusätzlicher Spielgeräte in einem baurechtlich als Gaststätte genehmigten, bereits vorher Elemente einer Spielhalle aufweisenden Betrieb als baugenehmigungsbedürftige Nutzungsänderung (Hessen).
Normenkette:
HessBauO § 87 Abs.1 S.1;
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