VGH Bayern - Urteil vom 08.09.1998 (27 B 96.1407) - DRsp Nr. 1999/7969
VGH Bayern, Urteil vom 08.09.1998 - Aktenzeichen 27 B 96.1407
DRsp Nr. 1999/7969
»1. Auch ein irrtümlich genehmigter sberbau hindert grundsätzlich nicht die Erteilung einer Baugenehmigung und Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften.2. Umfang des Rücksichtnahmegebots im Außenbereich (verminderte Schutzwürdigkeit von Wohnbebauung); Verletzung nachbarlicher Rechte durch eine im Außenbereich genehmigte Kfz-Werkstatt mit ungeeigneten und unzureichenden Auflagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.«